Optionsrecht

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Hinter dem so genannten Optionsrecht verbirgt sich für den Käufer einer solchen Option also das Recht, zu einem bestimmten – vertraglich festgelegten – Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Laufzeit die Erfüllung der jeweiligen Optionsvereinbarung vom Verkäufer zu erwarten und auch definitiv zu verlangen.

Dabei ist das Optionsrecht auch mehr oder weniger übertragbar, denn der Käufer hat das Recht und die Möglichkeit, sein bestehendes Optionsrecht durch einen Verkauf an Dritte zu übertragen bzw. zu veräußern. Ob die Arbeit mit solchen Optionen sinnvoll ist oder nicht muss jeder Anleger in Betrachtung seiner Portfolios entscheiden.

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