Hinter dem Begriff der Wertpapierkennnummer, die auch mit WKN oder WPK, in selten Fällen mit WPKN abgekürzt wird, verbirgt sich eine sechstellige Buchstaben- und Ziffernkombination, die in Deutschland zur Kennzeichnung und Identifizierung von Wertpapieren verwendet wird. Werden noch 3 Nullen vor diese Nummer gesetzt, so erweitert sich diese zur so genannten National Securities Identifying Number, die auch mit NSIN abgekürzt wird.
Herausgeber dieser Nummern ist die Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co . KG. Dieses Unternehmen ist aber nicht nur die verantwortliche Stelle für eine Herausgabe so genannter WKN/ISIN für Deutschland sondern gleichzeitig auch Mitglied in ANNA, der Association of National Numbering Agencies. Dort können Emittenten eine deutsche Wertpapierkennummer oder eben eine ISIN beantragen. Diese Kennnummern sind übrigens auch die absolute Voraussetzung, damit eine Aktie zum Börsenhandel zugelassen werden kann.
Wissenswertes zur Wertpapierkennnummer
Grundsätzlich muss jedes Wertpapier, das an einer deutschen Börse gehandelt wird, also über eine solche Kennnummer verfügen. Darüber hinaus muss es aber nicht nur eine WKN, sondern auch eine ISIN besitzen, damit es ordnungsgemäß identifiziert und zugeordnet werden kann. Allerdings sind diese Kennnummern nicht nur auf börsennotierte Wertpapiere beschränkt, sondern werden auch durch technische Instrumente, wie Futures, Zinssätze, Rohstoffe, Währungen und Aktienindizes genutzt.
Weiterhin verwenden auch viele nicht börsennotierte Wertpapiere eine solche Kennnummer. Beispiele solcher WKN, die keinem Wertpapier zuzuordnen sind, sind unter anderem 965515 für den Goldpreis oder 846900 für den Aktienindex DAX sowie 965275 für die Währung EUR/USD.
Historischer Background und Regeln für die Vergabe der WKN
Die WKN wurde bereits 1955 etabliert wobei ursprünglich zwei so genannte Nummernkreise genutzt wurden. Damals konnte man der Nummer also mehr oder weniger direkt ansehen, ob sie nun wirklich ein Wertpapier kennzeichnen oder eher nicht. Aber auch die mögliche Nutzung für einen Fonds, ein Rentenpapier oder irgend ein anderes Wertpapier war direkt aus der Nummer selbst ersichtlich. Heute ist dies nicht mehr der Fall, denn die betreffende Reglung wurde im Jahr 2000 aufgehoben, so dass aktuell keine Möglichkeit einer direkten Kenntnisnahme über die Art des Wertpapieres mehr besteht.
Allerdings gibt es doch die eine oder andere Vergaberegel, die Informationen über das Wertpapier direkt aus der Nummer selbst ermöglicht. So werden Nummern, die als erste Ziffer eine Null enthalten nicht direkt vom WM-Datenservice vergeben. Solche WKN werden aber beispielsweise für interne Buchungszwecke von Banken genutzt. Die zugeordnete ISIN würde dann mit der Buchstabenfolge XF beginnen, so dass es für Anleger gleich ersichtlich ist, dass es hier nicht um ein Wertpapier geht, dass vom WM-Datenservice nummeriert wurde, sondern um eine interne Kennzeichnung der beteiligten Bank.