Nebenwerte aktuell: Steinhoff – was ist mit Kapitalherabsetzung gemeint?

Bei der Steinhoff International Holdings N.V. (kurz „Steinhoff“) soll kommenden Monat die ordentliche Hauptversammlung (HV) stattfinden. In früheren Jahren war das bei Steinhoff so, dass die Veranstaltung in den Niederlanden (= rechtlicher Sitz) stattfand. Es gab aber parallel eine Veranstaltung in Südafrika, von der aus auch Fragen an das Management gestellt werden konnten.

Dieses Jahr ist ja so einiges anders und wenig überraschend hat Steinhoff vor einigen Tagen mitgeteilt, dass die diesjährige HV „virtuell“ stattfinden soll. Es soll also keine physische Präsenz der Aktionäre/innen geben.

Was ich interessant finde und auch bei so mancher Aktiengesellschaft schon selbst genutzt habe: Aktionäre/innen haben die Möglichkeit, dem Management Fragen zu stellen. Das ist auch hier möglich. Steinhoff teilt dazu mit, dass entsprechende Fragen bis zum 25. August 13:00 Uhr (CET) eingereicht sein müssen.

Die Aktionärs-Fragen können per Email (compsec@steinhoffinternational.com) geschickt werden und müssen auf Englisch gestellt sein, so Steinhoff. Die von Berechtigten gestellten Fragen sollen dann auf der Hauptversammlung beantwortet werden. Möglicherweise können noch während der HV Fragen gestellt werden – Steinhoff verweist da auf die „digital voting platform“, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

Der Blick auf die Tagesordnung zeigt da zum einen die üblichen Punkte. So soll es um den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 gehen (Ende 30.9.2019) und z.B. um die Wahl des Abschlussprüfers. Aus Aktionärs-Sicht interessant werden könnte die für die Aktionäre angekündigte Präsentation. Hoffentlich stellt Steinhoff diese danach auch als PDF-Datei auf die eigene Internetseite.

Interessant werden könnte es bei Punkt 7 auf der Tagesordnung, denn da soll es um eine Kapitalherabsetzung („Capital Reduction“) gehen. Das lässt aufhorchen – schließlich ist das den Aktionären zuzurechnende Eigenkapital laut dem Geschäftsbericht 2019 negativ gewesen. Per 30.9.2019 lag das den Aktionären zuzurechnende Eigenkapitel bei Steinhoff auf Konzernebene nämlich bei -2,371 Mrd. Euro – insofern ist hier der Buchwert pro Aktie negativ. Das erklärt, warum beim Steinhoff eher die Gläubiger als die Aktionäre das Sagen haben.

Soll also hier eine Kapitalherabsetzung stattfinden, indem es einen „reverse split“ gibt, indem also Aktien gewissermaßen zusammengelegt werden? Etwa der Art, aus 10 alten Aktien wird eine neue Aktie?Der Blick in die Details zeigt: Nein, das ist nicht geplant. Stattdessen soll darüber abgestimmt werden, ob das Grundkapital durch den Einzug von 40.118.093 Aktien herabgesetzt werden soll. Diese Aktien hält Steinhoff selbst. Und das wiederum ist aus Sicht der freien Aktionäre/innen ja gar nicht schlecht, wenn auch angesichts der Zahl der gesamten Aktien (über 4 Mrd. Stück, wenn ich mich richtig erinnere) eher vernachlässigbar.

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Und auch hier gilt: Dies ist meine rein subjektive Einschätzung und keine Aufforderung an Sie, diese Aktie zu verkaufen oder zu kaufen. Betrachten Sie meine Zeilen als Gedankenanstoß, nicht mehr und nicht weniger. Es geht um Ihr Geld - verantwortlich dafür sind Sie ganz alleine.

Zum Autor
Michael Vaupel, Diplom-Volkswirt und Historiker (M.A.), Autor mehrerer Fachbücher. Seine Einstellung: „Gewinn um jeden Preis verachte ich. Natürlich möchte ich Gewinner-Investments und profitable Trades empfehlen. Doch keineswegs solche, welche die Umwelt oder die Gemeinschaft schädigen.“ Sein Finanzblog ist lesenswert: http://www.ethische-rendite.de

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