Der so genannte ungeregelte Freiverkehr ist neben dem geregelten Freiverkehr einfach eine weitere Form des so genannten Freiverkehrs. Dabei handelt es sich beim ungeregelten Freiverkehr schlicht und ergreifend um eine Art des Telefonhandels, der weder bestimmten Formvorschriften noch einer Handelsüberwachung in irgendeiner Form oder einer Überwachung der Kursnotierung unterliegt.
Im Gegensatz zum geregelten Freiverkehr muss hier also keinerlei Beschränkung oder Vorgabe beachtet werden, wobei ja beim geregelten Freiverkehr lediglich vereinfachte Zulassungsbedingungen für das betreffende Unternehmen gelten. Wem also diese vereinfachten Zulassungsbedingungen immer noch zu kontrolliert sind, könnte sich für den komplett ungeregelten Freiverkehr entscheiden.