Zuerst einmal sollte festgehalten werden, dass sich der Übernahmekodex nur auf deutsche Übernahmen bezieht, denn hierbei handelt es sich um eine Richtlinie zur Veröffentlichung von Übernahmeangeboten in Deutschland. Diese Richtlinie wurde von der so genannten Börsensachverständigenkommission, der BSK, veröffentlicht. Damit soll eine umfassende Information aller Beteiligten gewährleistet werden.
Ob dies wirklich so sinnvoll funktioniert, darf für die Praxis allerdings mehr oder weniger in Frage gestellt werden. Auf diesen Kodex geht überigens auch das so genannte Pflichtangebot zurück, welches ein Großaktionär veröffentlichen muss, der mehr als 30 Prozent der Anteile an einem Unternehmen halten möchte.