U-Schätze ist kein eigenständiger Begriff, sondern die Abkürzung für Schatzanweisungen bzw. für unverzinsliche Schatzanweisungen. Dabei unterscheidet man in Hinblick auf eben diese Schatzanweisungen zwischen verzinsliche und unverzinsliche Varianten, wobei aber immer eine Gemeinsamkeit gegeben ist: Es handelt sich um so genannte Schuldverschreibungen, die entweder von den Ländern oder vom Bund bzw. von dessen Sondervermögen emittiert werden.
Bei den unverzinslichen Schatzanweisungen handelt es sich dabei konkret um kurz- oder mittelfristige Schuldverschreibungen, die nicht mit einem Zinscoupon ausgestattet sind und somit keine Verzinsung in laufender bzw. regelmäßiger Form besitzen. Hier wird im Zuge bzw. im Rahmen der Tilgung verzinst!
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