Der Begriff der Kapitalherabsetzung bezeichnet in der Finanzsprache nichts Anderes als eine Verminderung des Eigenkapitals, denn das Stammkapital von Kapitalgesellschaften kann durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung reduziert bzw. herabgesetzt werden. Bei Aktiengesellschaften wäre hier eine Beschlussfassung mit einer Dreiviertelmehrheit nötig, um eine Kapitalherabsetzung durchführen zu können.
Für eine solche Herabsetzung des Stammkapitals kann es zudem zahlreiche Gründe geben. Einer wäre beispielsweise die Sanierung des Unternehmens, zu der man eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nutzen könnte. Der private Kleinanleger ist an Entscheidungen dieser Art regelmäßig nicht beteiligt, er sollte aber trotzdem Kenntnis vom Sachverhalt haben.