Der Begriff der Kapitalgesellschaft stammt nicht aus der Börsensprache, sondern aus den Wirtschaftswissenschaften und dem Wirtschaftsrecht. Schließlich ist eine Kapitalgesellschaft nichts Anderes als eine Rechtsform für Unternehmen, bei der sich die jeweiligen Geldgeber des betreffenden Unternehmens beteiligen können, ohne im Unternehmen mitarbeiten zu müssen oder auch nur an der Leitung des Unternehmens beteiligt zu sein.
Hierbei steht also ausschließlich die Geldanlage und die Bereitstellung von Kapital im Mittelpunkt der Betrachtung. Eine eigene unternehmerische Tätigkeit erfolgt in der Regel nicht, sofern es sich nicht um die Beteiligung von Investoren handelt, die einer anderweitigen Vertragsbasis oder Absprache unterliegt und hier nicht Gegenstand der Betrachtung ist.