Werden Geld- oder Sachwerte auf legalem oder illegalem Wege ins Ausland transferiert, so spricht man im Steuerrecht von einer so genannten Kapitalflucht. Somit handelt es sich hier also keinesfalls um einen Begriff aus der Börsenterminologie, obwohl ihn jeder Anleger kennen sollte. Dies gilt natürlich um so mehr, wenn mit der betreffenden Anlage eine hohe Dividende erwirtschaftet wird, die beispielsweise eine Verlegung des Steuersitzes nahe legt.
Zu den Motiven für eine Kapitalflucht gehört also neben dem Schutz vor Währungsverfall auch ganz klar die Umgehung von unnötig hohen Steuerzahlungen. Diese ist also durchaus auf legalem Wege möglich, so dass sich ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt empfiehlt.