Kapitalertragssteuer

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Hinter der so genannten Kapitalertragssteuer, die auch mit KESt abgekürzt wird, verbirgt sich nichts Anderes als eine Vorauszahlung auf die so genannte Einkommenssteuer. In Deutschland wäre hier ein Betrag von 25 % des bei einer Zahlung von Dividenden ausgeschütteten Betrages fällig, so dass es sich durchaus lohnen kann, über entsprechende Maßnahmen zur Verringerung, wie eine Verlegung des Steuersitzes, nachzudenken und diese ggf. mit einem versierten Rechtsanwalt zu besprechen.

Sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird dieser Betrag nämlich automatisch durch die Kreditinstitute entrichtet, sofern der Steuersitz des betreffenden Bankkunden in Deutschland liegt. Mit einem anderweitigen Steuersitz kann dieser Betrag also durchaus legal gesenkt werden.

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