Joint Venture

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Mit einem so genannten Joint Venture bezeichnet man in juristischer und wirtschaftlicher Hinsicht ein gemeinsames Vorhaben von – ansonsten – unabhängiger Partner oder Unternehmen, wobei sowohl das finanzielle Risiko als auch die Führungsverantwortung für das Unternehmen gemeinsam von allen Partner getragen wird. Dabei können von den betreffenden Partnern verschiedene Arten der Beteiligung in ein solches Joint Venture eingebracht werden, wobei eine Kapitalbeteiligung ebenso möglich ist, wie die Einbringung von Produktionsmitteln, Arbetskräften oder Know-How in der verschiedensten Form, wie beispielsweise im Bereich des Marketing, von Dienstleistungen oder auch von Schutzrechten und Technologien.

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