Bauherren, die vor ein paar Jahren die Baufinanzierung aufgenommen haben, sind heute maßlos enttäuscht. Günstige Zinsen für einen langen Zeitraum hatte man sich gesichert. Doch dieser Schuss ist nach hinten los gegangen. Die aktuellen Marktzinsen zeigen, dass eine Baufinanzierung heute gut zwei Prozentpunkte unter den Werten von vor sechs Jahren angeboten werden. Wer damals jedoch seinen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen nicht ohne Weiteres kündigen. Frühestens nach zehn Jahren können Verbraucher kostenfrei aus ihrem Baudarlehen aussteigen. Wer früher kündigt, muss hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen.
Der Widerrufs-Joker
Betroffene Bauherren könnten aber Glück haben. In Fachkreisen gewinnt in diesen Tagen der Begriff „Widerrufs-Joker“ zunehmend an Bedeutung. Durch einen juristischen Trick könnten Verbraucher demnach ihren Immobilienkredit auch vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kostenfrei kündigen, oder besser gesagt widerrufen.
Laut Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg sind mehr als zwei Drittel der bei der Baufinanzierung verwendeten Widerrufsklauseln fehlerhaft. Damit sind sie zeitgleich auch unwirksam. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte eigens dafür mehr als 300 Kreditverträge überprüft, unter anderem von der
• Deutschen Bank,
• Commerzbank,
• Postbank,
• Sparkassen und der
• ING-DiBa.
14-tägige Widerrufsfrist
Laut den Experten ist grundsätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist bei Kreditverträgen gegeben. Das wird im § 355 BGB festgelegt. Darüber müssen Banken ihre Kunden ausreichend belehren, wobei die Klauseln über die Belehrung eindeutig und sogar hervorgehoben sein müssen.
Insbesondere die ING-DiBa soll betroffen sein. Verträge, die vom 01.09.2002 bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden, sollen allesamt fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Die Bank selbst streitet das ab, prüfe aber jeden Einzelfall. Zudem gab sie an, dass nach ihrer Rechtsauffassung entschieden werde. Sollten die Kunden nicht einverstanden sein, müssten sie den Rechtsweg beschreiten, bisher habe man sich aber stets einvernehmlich, zum Beispiel mit einem Vergleich, geeinigt. Anwälte raten dazu, die Verträge genau zu überprüfen. Sobald hier Unklarheiten bestehen, sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden, um zu überprüfen, ob und inwieweit man gegen den Vertrag vorgehen könne.