Verbraucher sollten bei Inkassoschreiben sehr genau auf die geforderte Summe achten, warnen jetzt Verbraucherschützer vor unverhältnismäßigen Forderungen. Die Schreiben dienen in der Regel dazu, nicht gezahlte Rechnungsbeträge einzufordern. Sie werden aber auch für dubiose Geschäftspraktiken missbraucht, warnt jetzt die Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg. „Verbraucher sollten immer genau darauf achten, was Inkassofirmen oder Anwälte an Kosten in Rechnung stellen. Wenn sie sich unsicher sind, sollten sie Hilfe bei einem Rechtsbeistand oder der Verbraucherzentrale suchen“, empfiehlt Erk Schaarschmidt, Rechtsexperte bei der VZ Brandenburg.
In einem dargelegten Fall hatte ein Verbraucher ein nicht bestelltes Päckchen erhalten. Kurze Zeit später folgte eine Zahlungsaufforderung über rund 22 Euro. Der Mann suchte Rat bei der Verbraucherzentrale und widersprach daraufhin der Zahlungsaufforderung, schließlich habe er die Ware nicht bestellt. Es folgte ein Inkassoschreiben und später sogar ein Schreiben eines Rechtsanwalts mit einer Forderung von knapp 200 Euro. „Hier kommt es nahezu zu einer Verzehnfachung des Rechnungsbetrages für nicht bestellte Ware. Das ist für mich pure Abzocke!“, so der Experte. Für solche Fälle gibt es Beratungsangebote der Verbraucherschützer und bis zum 30. Juni läuft darüber hinaus noch eine Untersuchung speziell zum Gebiet des Inkasso-Missbrauchs.