In den 1960er Jahren gab es einen wahren Babyboom. Viele Familien haben gleich mehrere Kinder in die Welt gesetzt und die Eltern kommen so langsam aber sicher in ein Alter, in dem eine Erbschaft nicht mehr abwegig ist. Etwa drei Viertel der Hinterbliebenen rechnen laut aktuellen Umfragen damit, das Haus, die Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie von den Eltern zu erben. Bisher waren es vor allem Einzelkinder, die geerbt haben, so dass es keine größeren Probleme gab. In den 1960er Jahren sind aber viele Geschwisterkinder geboren worden und sie müssen sich das Erbe meist zu gleichen Teilen aufteilen.
Auszahlung ist nötig
Da sich Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus aber nicht ohne Weiteres teilen lassen, wird meist ein Kind das Haus übernehmen. Es muss dann allerdings die anderen Geschwister auszahlen und das ist ohne einen Kredit nicht möglich. Statt sich nun aber für einen teuren Privatkredit zu entscheiden, sollten Erben auf Immobilienkredite setzen. Diese sind nämlich erheblich günstiger, wie folgende Aufstellung zeigt:
100.000 Euro Darlehen
• Commerzbank – 2,3 Prozent Sollzinsen/Jahr
• Huk Coburg – 2,3 Prozent Sollzinsen/Jahr
• National Bank – 2,4 Prozent Sollzinsen/Jahr
• Volksbank Rhein-Ruhr – 2,4 Prozent Sollzinsen/Jahr
• Allianz – 2,6 Prozent Sollzinsen/Jahr
Beispielrechnung für den direkten Vergleich
Diese Sollzinssätze sagen jetzt herzlich wenig aus. Wer es genauer wissen will, nimmt sich einen Beispielfall vor. Dabei geht es um ein Darlehen von 50.000 Euro pro Jahr, das mit fünf Prozent Tilgung abgeschlossen wird.
Darlehensinstitute und die monatliche Belastung:
Baudarlehen Commerzbank: ca. 300 Euro
Privatdarlehen DKB: ca. 526 Euro
Privatdarlehen SKG: ca. 527 Euro
Privatdarlehen Sparkasse Düsseldorf: ca. 620 Euro
Privatdarlehen Sparkasse Dortmund: ca. 700 Euro
Es können sich also gut und gerne bis zu 400 Euro Unterschiede in der monatlichen Rate ergeben, wenn man sich nicht für das Baudarlehen, sondern für einen herkömmlichen Ratenkredit entscheidet. Erben von Immobilien sollten daher genau überlegen, wie sie Miterben auszahlen sollten.