Mit dem Aktionstag „Kollege Hund“ des deutschen Tierschutzbundes und der Protestaktion einiger Abgeordneter gegen das Haustierverbot im Bundestag gewinnt das Thema „Tier am Arbeitsplatz“ wieder einmal an öffentlichem Interesse.
Ob ein Tier – meist ein Hund – mit ins Büro gebracht werden darf, liegt laut dem ARAG-Experten – bis auf wenige Ausnahmen allein im Ermessen des Arbeitgebers. Es sind seltene Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer auf einen Hund angewiesen ist, beispielsweise bei einem Blindenhund. Ansonsten gibt es kein Recht darauf, einen Vierbeiner mitzubringen. Wer auch bei der Arbeit nicht auf seinen Hund verzichten mag, sollte den Arbeitgeber möglichst frühzeitig – vielleicht schon während des Vorstellungsgesprächs – nach dessen Bereitschaft, einen Vierbeiner zu akzeptieren, befragen. Stimmt dieser zu, empfiehlt es sich, die Regelung auch vertraglich zu fixieren. Ändern sich jedoch bestimmte Verhältnisse, sind Kollegen allergisch oder haben Angst, kann die Erlaubnis unter Umständen auch wieder entzogen werden. Dies kann auch gelten, wenn ein Gewohnheitsrecht besteht, das heißt, der Mitarbeiter den Hund bereits über Jahre mitgebracht hat.
Wenn der Vierbeiner krank ist und nicht unbeaufsichtigt zu Hause bleiben kann oder regelmäßig Medikamente benötigt, besteht kein Anspruch darauf, ihn mit ins Büro bringen zu dürfen. Auch besteht kein Recht auf Sonderurlaub wie es beispielsweise bei kranken Kindern der Fall ist. Wer aufgrund der Krankheit seines Hundes verhindert ist, kann nur Urlaub nehmen – wenn nötig sogar unbezahlt – oder auf die Kulanz des Chefs hoffen.
Wenn der Hund im Büro etwas zerstört, ist es – auch wenn er geduldet ist – Sache des Besitzers, für den Schaden aufzukommen. Daher ist es ratsam, auf jeden Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn dann zahlt im Schadensfall die Assekuranz. Zudem ist der Hund im Büro kein Garant für beliebig viele Gassi-Pausen. In der Regel sind die Pausenzeiten einzuhalten, auch für tierische Kollegen. Generell muss das Tier natürlich gewisse Verhaltensregeln einhalten können, das heißt gut erzogen sein, ansonsten ist er im laufenden Betrieb nicht hinnehmbar. Andersherum müssen aber auch für den Hund zumutbare Bedingungen herrschen. Wenn all dies gegeben ist, stellt ein Tier am Arbeitsplatz oftmals sogar eine Bereicherung dar, meinen die Experten. Sowohl das Wohlbefinden als auch der kollegiale Zusammenhalt soll Studien zufolge durch die Anwesenheit eines Vierbeiners gestärkt werden.