HR

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Die Abkürzung HR steht in der Wirtschaftsterminologie für das so genannte Handelsregister und ist somit eigentlich kein Begriff aus der Finanz- und Börsensprache an sich. Bei den Handelsregistern handelt es sich um nichts Anderes als um so genannte öffentliche Register, die bei den Amtsgerichten geführt werden und in denen alle Vollkaufleute und alle Handelsgesellschaften eingetragen sind. Dabei ist die Einsicht in das jeweilige Handelsregister jedem Interessenten gestattet, ohne dass dieser einen Nachweis über sein rechtliches Interesse an der betreffenden Eintragung erbringen müsste. Ob man allerdings Kenntnis nimmt und welche Relevanz der betreffenden Eintragung beigemessen wird, muss jeder Anleger für sich entscheiden.

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