Höchststimmrecht

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Das Höchststimmrecht ist eigentlich ein mehr oder weniger abstrakter Begriff aus der Finanz- und Börsensprache, denn grundsätzlich haben Aktionäre, die über einen hohen Bestand an Aktien verfügen, auch ein entsprechend hohes Stimmrecht. Dieses hohe Stimmrecht kann nun durch die Satzung der betreffenden AG auf ein bestimmtes Maß beschränkt werden, bis dieses Maß dann das so genannte Höchststimmrecht darstellt. Der durchschnittliche Kleinanleger wird allerdings nicht mit diesem Höchststimmrecht in Berührung kommen, da er einfach nicht genügend Aktien besitzt, um einer Beschränkung zu unterliegen oder überhaupt eine bemerkenswerte Stimme in diesem Sinne zu besitzen. Dieser Begriff betrifft also ausschließlich Großanleger und private sowie gewerbliche Investoren.

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