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Sobald Grundstücke oder darauf stehende Immobilien als Sicherheit beispielsweise an eine Bank übertragen werden, erfolgt die rechtskräftige Verankerung über die so genannten Grundpfandrechte. Was das ist, welche Arten es gibt und wo diese zu finden sind, wird im Folgenden beschrieben.
Was sind Grundpfandrechte?
Wenn von Grundpfandrechten die Rede ist, sind Belastungen von einem Grundstück gemeint. Diese kommen vor allem dann vor, wenn das Eigentumsrecht an einer Immobilie zum Beispiel an ein Kreditinstitut abgetreten wird, damit dieses bei einer laufenden Finanzierung eine zusätzliche Sicherheit erlangt. Die Bank erhält in einem solchen Fall das Recht, für das entsprechende Grundstück bzw. die Immobilie eine Zwangsvollstreckung in die Wege zu leiten, wenn der Schuldner seinen Zahlungen nicht nachkommt.
Mit dem Erlös aus einer Zwangsversteigerung kann das Kreditinstitut dann die noch offenen Forderungen ausgleichen. Man spricht hierbei von dinglichen Verwertungsrechten. Inhaber von Grundpfandrechten werden bei Zwangsversteigerungen bevorzugt befriedigt, wodurch das Risiko eines Kreditausfalls mit einem solchen Grundpfandrecht sehr gering ist. Bestehen mehrere Grundpfandrechte für ein Grundstück, ist der Rang entscheidend dafür, welcher Gläubiger zuerst befriedigt wird, was von Bedeutung ist, wenn nicht alle Verbindlichkeiten durch den Erlös der Versteigerung abgedeckt werden.
Zu den Grundpfandrechten gehören Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Um diese Grundpfandrechte rechtskräftig und für jeden einsehbar werden zu lassen, erfolgt der durch einen Notar in die Wege geleitete Eintrag in die 3. Abteilung des Grundbuches. Neben Immobilien bzw. deren Grundstücken können auch bewegliche Sachen mit Grundpfandrechten abgesichert werden, da sie sich laut BGB auch auf Zubehör erstrecken.