Es ist allgemein bekannt, welch verheerende Folgen Pleitegerüchte für eine Firma haben. Wer jedoch eine Firma wider besseres Wissens als insolvent bezeichnet, kann sich laut ARAG Experten strafbar machen.
In einem konkreten Fall stellte ein Mann einen Insolvenzantrag gegen ein Unternehmen, das ihm circa zwei Millionen Euro schuldete. Begründung: Die Firma könne die Schuld nicht begleichen. Tatsächlich hatte er schon 1,35 Millionen Euro erhalten, der Rest war noch gar nicht fällig. Die Verdrehung der Tatsachen kommt den Mann jetzt eventuell teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht entschied nämlich, dass es sich bei der Denunziation um eine „falsche Verdächtigung“ handelt – und damit um eine Straftat (OLG Koblenz, Az.: 2 Ss 68/12).