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Was ist die Fälligkeit?
Die Fälligkeit ist kein reiner bank- oder börsentechnischer Begriff, sondern eher ein Begriff aus der Rechtsprechung. Gemeint ist das Eintreten eines so genannten Leistungstermins zu einem festgesetzten Datum oder Zeitpunkt. Ist dieser Leistungstermin erreicht, so wird die Leistungsverpflichtung eines Schuldners sofort fällig.
Dabei sollte aber immer auch bedacht werden, dass die Fälligkeit als Leistungszeitpunkt zwei unterschiedliche Zeiten berührt. Einmal ist dies der Zeitpunkt, an der der betreffende Schuldner die Leistung erbringen muss, zum Anderen der Zeitpunkt, an dem der Gläubiger diese einfordern darf. Zu dem fallen diese beiden Termine zwar rechtlich zusammen, allerdings kann eine Forderung oder Leistung auch erfüllbar sein, bevor sie fällig ist.