Soziales Engagement kann sich auch finanziell lohnen: Wer bei gemeinnützigen Organisationen mitarbeitet oder Geld- bzw. Sachspenden leistet, kann dies steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären Experten der ARAG-Versicherung.
Die am weitesten verbreitete Spendenform ist die der Sachspende: Ob Kleidung, Hygieneartikel oder Kuscheltiere – theoretisch ist jedes Geschenk zum guten Zweck absetzbar. Bei neu gekauften Dingen ist der Nachweis über die Höhe der Spende leicht: Der Wohltäter muss lediglich die Quittungen von einer gemeinnützigen Organisation unterschreiben lassen und darf sie beim Finanzamt einreichen.
Wird aber beispielsweise das gebrauchte Fahrrad gespendet, wird es schon etwas komplizierter, da der Marktwert geschätzt werden muss. Die Experten raten Spendenwilligen daher, für gebrauchte Dinge eine Liste anzufertigen mit Kaufdatum, Kaufpreis, Zustand und aktuellem Marktwert. Um diesen zu ermitteln, hilft oft ein Blick auf Online-Verkaufsportale. Diese Liste kann, sofern sie von einer Hilfsorganisation in allen Punkten bestätigt wurde, ebenfalls beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Obergrenze für Sachspenden gibt es nicht.
Insbesondere zu Weihnachten oder nach Naturkatastrophen spenden die Deutschen auch enorm viel Geld. Um das angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation zu unterstützen, hat das Bundefinanzministerium (BMF) erst im September eine steuerliche Sonderregelung erlassen (BMF-Schreiben IV C 4 – S 2223/07/0015). Demnach werden Spenden für Flüchtlinge denen für Notfallsituationen nach Naturkatastrophen gleichgestellt. Und zwar ganz unbürokratisch: Bis Ende 2016 genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, um gespendete Summen von der Steuer abzusetzen.
Es bedarf auch bei Spenden über 200 Euro keinerlei Quittung einer gemeinnützigen Organisation, wie es vorher der Fall war. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass auch das Sammeln von Spendengeldern – ob privat oder als Unternehmen – vereinfacht nachweisbar ist: Es genügt die Einrichtung eines Treuhandkontos, von dem die eingezahlten Spenden zugunsten von Flüchtlingen einfach an eine steuerbefreite Hilfsorganisation weitergeleitet werden, ohne dass ein aufwändiger Spendennachweis erbracht werden muss.
Die wohl seltenste, aber gleichwohl nötige Spende ist die der eigenen Arbeitszeit. Aktuell zeigt sich, dass praktische Hilfe besonders nötig ist, um Flüchtlinge zu integrieren. Ob es der Sprachkurs, der Sportunterricht nach Feierabend oder die Hilfe durch den Behördendschungel ist – es gibt viele Beispiele für das persönliche Engagement vieler Deutscher. Das honoriert der Staat, indem er das Engagement unter bestimmten Voraussetzungen fördert.
Nach Angaben der Experten muss dazu zwischen Helfer und Organisation oder Verein schriftlich fixiert sein, wie hoch das Honorar für seine Tätigkeit ist. Auf das Geld muss der Helfer dann – wiederum schriftlich – verzichten. Diese sogenannte „Vergütungsspende“ bestätigt der nutznießende Verein mit einer Zuwendungsbestätigung. Und diese kann dann schließlich steuerlich geltend gemacht werden.