Viele Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige verspüren eine große Unsicherheit, was die Höhe der Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung ist. Dies ist natürlich auch nicht weiter verwunderlich. Schließlich sind die Informationsweitergaben zu diese Thema recht schwammig und sich selbst durch die Gewalten an Informationen im Netz durchzuarbeiten, scheint wie die Nadel im Heuhaufen zu suchen. Oft sind die eigenen und relevanten Informationen in bestimmten Gesetzestexten mehr als nur versteckt und dazu kommt auch noch, dass sich die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Bußgelder, bei einem Verstoß, nach der Schwere des Vergehens richten.
Tatsache ist aber, dass Strafen finanzieller Natur bei einem Vergehen laut werden. Und hier kann die DSGVO richtig böse zuschlagen und ein weiteres Gesicht ihrer Schreckensherrschaft zeigen. Zum Beispiel können bei einem besonders schwerwiegendem Vergehen gegen die aktuelle Datenschutz-Grundverordnung richtig teuer werden. So sind Bußgelder hier mit bis zu 20 Millionen Euro möglich. Alternativ kann die DSGVO aber noch drastischer zu schlagen: Es können bis zu 4 Prozent des weltweit eingenommenen Jahresumsatzes fällig werden.
Begeht also eine Zweitunternehmen einer Unternehmensgruppe in Deutschland einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, so wird der gesamte Jahresumsatz mit bis zu 4 Prozent von allen Filialen, Unternehmen und anderen zugehörigen Firmen einer Unternehmensgruppe zur Kasse gebeten. Dies kann bei besonders großen Unternehmen natürlich schon mehr als nur weh tun. Und nicht selten können die unwissenden Mitarbeiter und Betriebsangehörigen hierfür der Grund sein.
Denn wie schnell ist bei der Erstellung einer Firmenwebsite aus Datenschutzsicht etwas falsch gemacht und kann einen unangenehmen Stein ins rollen bringen. Um teure Schulungen der Mitarbeiter auf diesem Gebiet kommen schon jetzt oftmals zu spät. Wer noch länger wartet, der riskiert aber eine Steigerung der Summe und/oder Verschlimmerung der Lage. Besonders versierte Datenschutzbeauftragte können an dieser Stelle schon sehr viel abfedern und mit ihrer Expertise für mehr Sicherheit sorgen.
Leider nutzen diese Experten aktuell die Notlage der Gewerbetreibenden aus und berechnen horrende Honorare. Wer also hier nicht rechtzeitig vorgebeugt und einen versierten Mitarbeiter eingestellt hat, der hat nun das Nachsehen. Weiterhin problematisch ist auch das Finden eines potenziellen und versierten Datenschutzmitarbeiters. Denn hier muss zu hundert Prozent ein Vertrauensverhältnis oder noch besser eine Supervision des Mitarbeiters gegeben werden.
Dies kann bei größeren Unternehmen mit mehreren Datenschutzmitarbeitern enorm teuer werden. Aber auch kleinere Betriebe, Freiberufler oder Kleinstgewerbetreibende stehen bei der Bewältigung der Anforderungen der Datenschutz-Verordnung vor einer großen Hürde. Schließlich muss ein versierter und bezahlbarer Datenschutzbeauftragter erst einmal gefunden werden, der momentan überhaupt noch Zeit hat, um sich um ein weiteres Unternehmen zu kümmern.