Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drohen Unternehmen ab Ende Mai 2018 empfindliche Konsequenzen bei Datenschutzverstößen. Das Gesetz sieht neben Klagerecht und Schadensanspruch für Betroffene in Artikel 80 auch ihre Vertretung durch gemeinnützige Vereinigungen vor. Daher drohen Verbandsklagen.
Betroffene (primär Mitarbeiter und Kunden) haben das Recht, sich mit Beschwerden direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Für die Behörden besteht ein Ermittlungszwang; Vorwürfen müssen sie nachgehen. Zusätzlich sind sie zur Eigeninitiative bei der Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der DSGVO angehalten.
Nicht unterschätzen sollten Sie als Verantwortlicher die Abmahngefahr durch Dritte – insbesondere dort, wo…