Mit der ab 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) werden viele Unternehmen ihre Datenschutzrichtlinien zwangsläufig aktualisieren müssen. Die DSGVO schiebt dem unbeschränktem Datensammeln einen Riegel vor. Keiner weiß recht Bescheid was genau auf sie zukommt und somit geht auch eine Welle von Abmahnungen um, die Unternehmen, klein und groß plagen.
Die Einwilligungshandlung müssen strengeren Vorgaben haben, beispielsweise durch Kontrollkästchen auf Webseiten und eindeutiges ankreuzen genauer Einstellungen. Das heißt Website müssen umgestaltet werden, sowie die Archivierung der Daten muss genauer überwacht werden. Stillschweigen ist nun kein Einverständnis mehr. Zudem müssen die Dokumente jederzeit und unbegründet widerrufen werden können.