Zentralbankrat

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Unter dem Zentralbankrat versteht man das oberste Organ einer Zentralbank, hier insbesondere der Deutschen Bundesbank, wobei zu seinen Aufgaben vor allem die Geschäftspolitik sowie die Kreditpolitik, die Währungspolitik und die Geldpolitik zählten. Darüber hinaus war er aber auch für die Leitzinsfestlegung zuständig. Dabei bestand der Rat aus mehreren Mitgliedern der damaligen Landeszentralbanken, vor allem mehreren Mitgliedern der Direktorien und der Präsidenten sowie dem Vizepräsidenten der deutschen Bundesbank und dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank. Der Zentralbankrat wurde zum 30.04.2002 abgeschafft! Zuvor wurde ihm bereits 1999 die Zuständigkeit für die Festsetzung des Leitzinses zu Gunste der EZB entzogen.

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