Einlagensicherung

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Was ist eine Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung wird in seltenen Fällen auch als Guthabensicherung bezeichnet. Sie ist ein banktechnischer Begriff und im Bankwesen eine Absicherung der Gläubiger und insbesondere der Bankkunden. Hierfür stehen den Banken daher sowohl gesetzliche als auch freiwillige Maßnahmen zur Verfügung. Sinn und Zweck der Einlagensicherung besteht darin, den Kunden einer Bank für dem Verlust seiner Einlagen zu schützen.

Daher darf die Einlagensicherung einer Bank – zumindest in Europa – eine bestimmten Betrag nicht unterschreiten. Diese Mindesteinlagenabsicherung ist gesetzlich manifiestiert und gilt für alle in der EU ansässigen bzw. tätigen Banken. Die Mindesteinlagenabsicherung darf aber selbstverständlich jederzeit übererfüllt, also überschritten werden.

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