Doppelbesteuerungsabkommen

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Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Das Doppelbesteuerungsabkommen, wird auch mit DBA abgekürzt und trägt die juristisch korrekte Bezeichnung Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Gemeint ist letzten Endes ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser regelt, welcher Staat in welchem Umfang für die Besteuerung von Einkünften zuständig ist, um dies ganz kurz darzustellen.

Damit soll praktisch vermieden werden, dass natürliche oder juristische Personen, die in einem Partnerstaat arbeiten, in dem anderen Staat aber leben oder gemeldet sind (eine Aufenthaltspflicht ist nicht gegeben), in beiden Ländern besteuert werden. In der Regel kann also eine Wahl getroffen werden, in welchem Land versteuert werden soll. Ein DBA existiert beispielsweise zwischen den Mitgliedsstaaten der EG sowie zwischen Staaten der EG und der Schweiz.

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