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Was ist ein Darlehen?
Ein Darlehen, das umgangssprachlich auch als Kredit bezeichnet wird, ist ein so genannter schuldrechtlicher Vertrag. Dabei stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer Geld oder so genannte vertretbare Sachen für eine bestimmte Zeit und zu zuvor vereinbarten Konditionen zur Verfügung.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich dagegen, nach Ablauf dieser Zeitspanne oder nach Kündigung der Darlehensvertrages zu ebenfalls zuvor vereinbaren Konditionen, den Geldbetrag oder die geldwerten Sachen an den Kreditgeber zurückzuübertragen. Zu berücksichtigen ist hier weiterhin, dass im Bankenrecht grundsätzlich nie von Darlehen, sondern immer von Kredit gesprochen wird, wohingegen die Rechtssprache in der Regel nur den Begriff Darlehen verwendet.