Tafelgeschäft

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Ein Tafelgeschäft, das auch als Schaltergeschäft bezeichnet wird, meint ein Bankgeschäft, welches praktisch Zug um Zug erfolgt. Dabei erfolgt ein Austausch von einer Leistung und einer Gegenleistung ohne sichtbare Berührung eines Wertpapierdepost oder eines Girokontos. Aus diesem Grund ist das Synonym Schaltergeschäft gebräuchlich, denn dieses ergibt sich aus dem Ausführungsort der Transaktion, nämlich dem Bankschalter. Getauscht wird dabei in der Regel eines der folgenden Instrumente gegen Bargeld: Sorten, Reiseschecks, Tafelpapiere oder Edelmetalle. Ist der Bankkunde dabei Käufer, so muss er eine Bezahlung in bar zum Briefkurs leisten. Ist er dagegen Verkäufer, erhält er die Auszahlung im Geldkurs.

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