Quellensteuer

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Der Begriff der Quellensteuer bezeichnet eine Steuer bzw. eine so genannte Ertragssteuer auf Einkünfte, die – und daher rührt der Name – direkt an der Quelle der Auszahlung abgezogen werden. Dabei erfolgt ein direkter Abzug von der so genannten Leistungsvergütung und ebenso eine direkte Überweisung an die zuständige Finanzbehörde. Beispiele für solche Quellensteuern sind beispielsweise die Lohnsteuer, die Aufsichtsratssteuer und die Kapitalerstragsteuer sowie die Bauabzugsteuer und noch einige weitere mehr. Hierbei lohnt sich immer eine unmittelbare Zusammenarbeit mit einem versierten Steuerberater, um möglichst viel Geld zu retten. Eine sinnvolle Alternative können dabei auch Geldanlagen im Ausland sein, da diese häufig mit wesentlich niedrigeren Steuersätzen belegt werden.

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