Am 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie regelt den Datenschutz europaweit einheitlich. Aufgrund des in Deutschland geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Unternehmen und Firmen in der Regel gut aufgestellt. Die DSGVO ändert jedoch grundlegende Begriffsdefinition, erweitert die Pflichten von Unternehmen und verschärft mögliche Strafen bei Verstößen. Firmen und Existenzgründer sind gut beraten, sich frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen beim betrieblichen Datenschutz auseinanderzusetzen.
Die DSGVO erweitert den Begriff. Das deutsche BDSG versteht darunter vereinfacht einzelne Angaben über Sachverhalte von Personen versteht (wie Name, Adresse, Telefonnummer). Die Datenschutz-Grundverordnung geht weiter…