Geht es den Deutschen zu gut? Diese Frage drängt sich bei dem verschwenderischen Umgang mit Lebensmitteln geradezu auf. Denn nur wenige Lebensmittel, die im Abfall enden, gehören auch dorthin. Grund dafür ist aber kein böser Wille, sondern ein „Missverständnis“ zwischen der Industrie und den Verbrauchern: das Mindesthaltbarkeits-Datum (MHD).
Viele verwechseln den Hinweis „Mindestens haltbar bis…“ mit dem Verbrauchsdatum. Letzteres bezeichnet auf verpacktem Frischfleisch den Termin, bis zu dem ein Produkt mikrobiologisch unbedenklich und ohne gesundheitliches Risiko genießbar ist.
Das MHD hingegen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Qualitätsversprechen des Herstellers. MHD gibt an, bis wann der Verzehr bei korrekter Lagerung ohne wesentliche Qualitätseinbußen bei Geschmack und Aussehen sowie ohne gesundheitliches Risiko gewährleistet ist. Festgelegt werden die Daten durch standardisierte mikrobiologische Untersuchungen und Geschmackstests auch von TÜV Rheinland. Viele Lebensmittel, vor allem solche mit geringem Wasseranteil, sind nach Ablauf des MHD aber durchaus noch genießbar. Die Europäische Union plant daher, die Pflichtangabe für trockene Nudeln, Reis, Kaffee, Tee und Hartkäse zu streichen.
Bei Kühlwaren wie Wurst, Käse und Milchprodukten bleibt das Mindesthaltbarkeitsdatum dagegen ein wichtiger Richtwert. Gibt es Zweifel nach dem Ablaufdatum an der Qualität des Produkts, sollten die Verbraucher es sicherheitshalber entsorgen. Beispiel: Speiseeis-Familienpackungen. Verbraucher sollten Eiscreme nach dem Einkauf kühl transportieren und nach dem ersten Öffnen möglichst schnell verzehren, denn auch das häufige Antauen und wieder Einfrieren können sich Bakterien bilden, die Magen-Darm-Infektionen auslösen können.