Die einfachste Wahl, wenn es um die Kreditaufnahme geht, ist die Nachfrage im Freundes- und Familienkreis – so scheint es zumindest. Aber hier möchte zumindest der Fiskus gerne ein Wörtchen mitreden. Zinslose Darlehen, die oft für den Autokauf, die Firmengründung und Co. gewährt werden, können nämlich schnell zur echten Kostenfalle werden – für alle Beteiligten.
Schenkung statt Darlehen
Obwohl auch innerhalb von Familien und im Freundeskreis Darlehen unter der Voraussetzung gewährt werden, dass eine Rückzahlung erfolgt, werden oft keine oder nur geringe Zinssätze vereinbart. In diesem Punkt geht das Finanzamt von einer Schenkung aus, die mit Schenkungssteuer versehen wird.
Dabei kann diese nur umgangen werden, wenn die Freibeträge nicht überschritten werden. Diese liegen bei 400.000 Euro für Geschenke von Eltern an Kinder, bei 200.000 Euro für Geschenke von Großeltern an Enkelkinder. Werden dagegen Neffen, Nichten, Eltern und Großeltern, sowie Geschwister beschenkt, gilt ein Freibetrag von nur 20.000 Euro. Dieser greift auch im Freundeskreis. Die Freibeträge gelten für alle Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren.
Was ist zu tun?
Wer nicht unter diesen Beträgen bleibt, muss einen marktüblichen Zinssatz vereinbaren. Der Fiskus geht von einem fiktiven Zinssatz von 5,5 Prozent aus und in diesem Bereich sollte auch die Vereinbarung liegen. Andernfalls geht das Finanzamt von einer teilweisen Schenkung aus, die zu versteuern ist. Als Steuerschuldner sind dabei sowohl der Schenkende, wie auch der Beschenkte zu verstehen.
Es ist also oberste Vorsicht geboten, wenn zinsgünstige oder zinslose Darlehen im Freundes- und Familienkreis gewährt werden. Diese sollten erst dann genutzt werden, wenn klar ist, dass keiner Partei ein finanzieller Schaden entsteht.