Wer einen Kredit aufnehmen will, muss dafür oftmals mit Zusatzkosten rechnen. Diese können beispielsweise aus Bearbeitungsgebühren und weiteren Kostenanteilen bestehen. Viele Kreditnehmer zahlen diese Zusatzkosten einfach, weil man es schließlich so gewohnt ist. Davor warnen jetzt aber Verbraucherschützer mit Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden.
Bearbeitungsgebühren sind keine Leistung im Sinne des Kunden
Die Bearbeitungsgebühren für Kredite wurden vom OLG Dresden nicht als Leistung im Sinne des Kunden angesehen. Vielmehr erfolgt die Berechnung der Gebühren nur im eigenen Interesse der Bank. Daher sei die Berechnung derartiger Gebühren rechtlich unwirksam.
Experten empfehlen Verbrauchern deshalb, bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren für Kredite von den Banken zurückzufordern. Möglich ist dies aber nur, so wird betont, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten sei.
Kein Grundsatzurteil
Allerdings sollten sich Verbraucher auch darauf gefasst machen, dass sich so manche Bank gegen die Erstattung der Bearbeitungsgebühren weigern wird. Die Entscheidung des OLG Dresden stellt schließlich kein Grundsatzurteil dar. Sie wirkt sich im Grunde genommen nicht auf andere Gerichte, Bezirke und Instanzen aus. Dennoch, so die Experten, seien viele Banken bereit, die Gebühren zu erstatten, um weiteren Klagen und einem drohenden Grundsatzurteil aus dem Wege zu gehen. Wer alleine nicht weiter kommt, kann die Bearbeitungsgebühren auch über einen Anwalt einfordern. In diesen Fällen sträuben sich die Banken meist wesentlich weniger gegen die Erstattung.
Aber auch Privatpersonen haben durchaus Chancen, wenn sie sich gut informiert zeigen. Ein Verweis auf das Urteil beispielsweise kann bei der Rückforderung bereits kleinere Wunder bewirken. Bei künftig abzuschließenden Darlehen sollte von Anfang an darauf geachtet werden, dass keine Bearbeitungsgebühr erhoben werde.