Wer einen Kredit aufnimmt, muss dafür oft eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Diese liegt in der Regel bei zwei bis drei Prozent der Darlehenssumme. Allerdings sind derartige Bearbeitungsgebühren nicht rechtens, wie auch schon von mehreren Oberlandesgerichten bestätigt wurde. Darauf weisen derzeit die Verbraucherzentralen in Deutschland wieder vermehrt hin.
Banken versuchen sich herauszureden
Die Banken versuchen sich natürlich herauszureden. Mit juristischen Spitzfindigkeiten wird da gerne um sich geworfen. Es handele sich eben nicht um ein einseitig vorgegebenes Bearbeitungsentgelt, das die Richter kritisiert haben. Vielmehr gibt es keine Preisklausel in den AGB, sondern würden die Bearbeitungsgebühren zwischen dem Kunden und der Bank ausgehandelt.
Sollte eine solche individuelle Aushandlung gegeben sein, greift die Rechtsprechung der Gerichte nicht. Gibt die Bank allerdings die Zahlung einer entsprechenden Gebühr vor, so kann diese zurückgefordert werden. Laut Rechtsprechung handelt es sich um eine nicht rechtmäßige Gebühr. Banken dürfen demzufolge Gebühren nur für Leistungen verlangen, die sie für ihre Kunden erbracht haben. Bewertet die Bank die Bonität des Kunden, so tut sie dies in erster Linie im eigenen Interesse, denn sie verringert dadurch das Kreditausfallrisiko. Und für solche Leistungen darf keine Gebühr verlangt werden.
Was Verbraucher tun sollten
Verbraucher sollten deshalb einige Punkte beachten. Bei neu abzuschließenden Verträgen gilt, dass die Frage nach der Bearbeitungsgebühr explizit gestellt werden sollte. Bei Altverträgen sollte man überlegen, ob die Bearbeitungsgebühr im Beratungsgespräch überhaupt angesprochen wurde. Ist dies nicht der Fall, kann man das Geld von seiner Bank zurück verlangen.
Insbesondere bei sehr hohen Kreditsummen kommen hier einige Hundert Euro zusammen, die man zurückfordern kann, weshalb man sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen sollte. Im Zweifel kann man auch bei den Verbraucherzentralen nachfragen. Dort gibt es zudem verschiedene Musterbriefe, mit denen die Rückforderung erfolgen kann. Bei dieser sollte zudem auf die aktuellen Gerichtsurteile verwiesen werden, damit die Banken gleich merken, dass sie es mit einem informierten Kunden zu tun haben.