Bausparvertrag

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Der Bausparvertrag war immer schon eines der beliebtesten Finanzprodukte und kann sich auch heute noch einer sehr großen Beliebtheit sicher sein. In den folgenden Abschnitten werden Details zum Bausparvertrag sowie seine verschiedenen Varianten und besondere Möglichkeiten erläutert.

Bausparvertrag

Was ist ein Bausparvertrag

Das Prinzip des Bausparens geht schon auf das Jahr 1885 zurück. Damals entwickelte der Pastor Friedrich von Bodelschwingh die Idee, dass mehrere Personen gemeinsam eher in der Lage sind, den Traum vom Eigenheim zu realisieren als eine Person alleine. Viele Leute zahlen dabei ihre Sparbeiträge in einen großen Topf, aus dem dann, wenn genügend Geld angespart wurde, nach und nach die Personen Gelder für ihr eigenes Zuhause erhalten.

Gerade als nach dem zweiten Weltkrieg neuer Wohnraum notwendig wurde, entwickelte sich diese Idee zu einer hervorragenden Lösung und wurde zum Grundstein zahlreicher Eigenheime. Noch attraktiver und auch sicherer wurde das Prinzip der Bausparkassen im Jahr 1972 mit dem Bausparkassengesetz, das gesetzlich regelt, was die Bausparkassen machen können, müssen und dürfen. Der Bausparvertrag beinhaltet – wie der Name unschwer erkennen lässt – einen Vertrag zwischen der sparenden Person und der Bausparkasse.

Grundsätzlich umfasst der Bausparvertrag zwei Phasen. In der Ansparphase werden die vertraglich festgelegten Sparbeiträge eingezahlt und mit dem ebenfalls vereinbarten Zinssatz verzinst. Sobald man ein bestimmtes Guthaben angesammelt hat, kann der Bausparvertrag zuteilungsreif werden, wodurch man das Recht auf den zweiten Teil, nämlich die Darlehensphase bekommt. Hier wird einem die angesparte Summe ausgezahlt und man profitiert zudem von einem sehr günstigen Darlehen, das für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden kann. Darunter fällt der Bau oder Kauf von Häusern oder Wohnungen aber ebenso auch Renovierungen bestehender Immobilien sowie auch der Kauf von beispielsweise Einbauküchen oder die Modernisierung von Heizungsanlagen.

Für den Bausparvertrag wird in der Regel eine vertragliche Bausparsumme festgelegt. Diese bildet die Gesamtsumme von angespartem Guthaben und anschließendem Darlehen. Je nach Vertrag wird vorher vereinbart, wie viel Prozent der Bausparsumme angespart werden muss, damit der Bausparvertrag zuteilungsreif und der Rest als Darlehen ausgezahlt wird. Vorteilhaft ist bei einem Bausparvertrag die Gewissheit, dass die vertraglich festgelegten Zinsen sich nicht ändern werden, weder während der Anspar- noch in der Darlehensphase, was einen sehr günstigen Kredit garantiert.

Welche Bausparvarianten gibt es?

Da sich die Sparziele der Menschen sehr unterscheiden, gibt es eine auch immer größere Vielfalt an unterschiedlichen Bausparverträgen, die sich vor allem in den für den jeweiligen Bedarf ausgerichteten Laufzeiten unterscheiden. So gibt es für den mittelfristigen Bedarf den Standardtarif, bei dem ca. 40 Prozent der Bausparsumme angespart werden, um 60 Prozent als Darlehen zu erhalten und somit ein Bau- oder Kaufvorhaben nicht sofort, aber in absehbarer Zeit finanzieren zu können.

Im Durchschnitt beträgt die Sparphase dabei 7 Jahre und die Tilgungszeit um die 11 Jahre. Für den kurzfristigen Bedarf, wie zum Beispiel für eilende Kaufvorhaben oder auch für Modernisierungs- und Renovierungspläne gibt es den so genannten Kurzzeit- oder Schnellspartarif. Dieser Tarif ist meistens gekennzeichnet durch eine Aufteilung von Guthaben und Darlehen zu jeweils 50 Prozent und höheren Sparleistungen und Raten, um die Laufzeit zu verkürzen, sodass man für die Spardauer ca. 4 bis 5 Jahre und für die Tilgung um die 6 bis 7 Jahre einplanen kann.

Wer noch keine konkreten Bauziele hat, sondern zunächst erst einmal das Sparen als wichtiger ansieht, liegt mit dem Langzeittarif richtig, der sich neben einer längeren Laufzeit auch durch einen höheren Guthabenzins auszeichnet. Zudem bieten viele Bausparkassen Optionstarife an, bei denen auch nach Vertragsabschluss diverse Eigenschaften noch geändert werden können, sodass Unentschlossene auf eine attraktive Alternative stoßen. Zudem gibt es die Bausparverträge, die spezielle Zertifizierungen ausweisen und deshalb als Riester-Bausparverträge gelten, bei denen man von später noch angesprochenen staatlichen Förderungen profitieren kann.

Tipps, um einen geeigneten Bausparvertrag zu finden

Schon diese verschiedenen Varianten und erst recht die große Auswahl an Anbietern und Tarifen zeigt deutlich, dass ein Vergleich sehr wichtig ist, um den wirklich geeigneten und besten Bausparvertrag für sich zu finden. Dabei sollte man sich zunächst die Frage stellen, ob man schon einen konkreten Finanzierungsbedarf hat, erst einmal nur sparen möchte oder sowohl das Sparen als auch ein mittelfristiger wohnwirtschaftlicher Zweck angedacht ist.

Bei einem Vergleich ist es dann wichtig darauf zu achten, wie hoch die Zinsen sowohl für die Spar- als auch für die Darlehensphase sind und auch welche Gebühren verlangt werden. Hier gibt es verschiedene Tarife, bei denen man die Abschlussgebühr unter Umständen zurückbekommt, was je nach Bausparsumme, an der sich die Gebühr orientiert, schon eine Menge Geld bedeuten kann. Zudem sollte man je nach Absichten die Verträge wählen, bei denen in der Sparphase Sonderzahlungen möglich sind, um die Zuteilung zu beschleunigen.

Nicht zuletzt ist auch immer ein Blick auf Fördermöglichkeiten zu werfen, was die folgenden Informationen verdeutlichen. Letztendlich ist es immer wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten mit seinen persönlichen Wünschen und finanziellen Begebenheiten abzustimmen, um wirklich den geeigneten Bausparvertrag zu finden, der in jeder Phase genau das bietet, was man benötigt.

Gibt es staatliche Förderung beim Bausparvertrag?

Ein beliebtes Finanzprodukt ist der Bausparvertrag auch deshalb, weil er seit je her schon mit verschiedenen Möglichkeiten der staatlichen Förderung belegt ist und somit zusätzliche Vorteile mit sich bringt. So gibt es für Bausparverträge, die im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen werden, als staatliche Förderung die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Neben der Voraussetzung des über die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers abgeschlossenen Vertrags dürfen zudem bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, um auf diesem Weg förderberechtigt zu sein.

Als Alleinstehender gilt dabei für das zu versteuernde Einkommen eine Grenze von 17.900 Euro, während Ehepartner ein zu versteuerndes Einkommen von 35.800 Euro erzielen dürfen. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage liegt dabei bei 9 % auf die jährlich geleisteten Sparbeiträge – unabhängig ob Leistungen vom Arbeitgeber oder von einem selber stammen -, wobei eine maximale Grenze an Beiträgen von jährlich 470 Euro gilt. Der Antrag der jährlichen Arbeitnehmersparzulage erfolgt über die Einkommensteuererklärung und die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren – gerechnet ab dem Abschluss des Bausparvertrags.  Erfolgt der Abschluss des Bausparvertrags nicht über die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers gibt es mit der Wohnungsbauprämie eine weitere Möglichkeit der staatlichen Förderung für Bausparverträge.

Zudem ist es eine Alternative für Verträge, die über die Vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen wurden, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden und somit die Arbeitnehmersparzulage wegfällt. Denn für die Wohnungsbauprämie gelten höhere Grenzen des zu versteuernden Einkommens in Höhe von jährlich 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro im Jahr für verheiratete Paare. Hier werden allerdings nur eigene Beiträge für die Berechnung der jährlichen Prämie verwendet, sodass Leistungen des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt werden. Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt dabei bei 8,8 % auf die geleisteten Beiträge, für die ein maximaler Betrag von 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Ehepaare gilt.

Die Wohnungsbauprämie wird jährlich bei der Bausparkasse beantragt und auch hier erfolgt die Auszahlung erst nach einer Sperrfrist von sieben Jahren.  Zudem gibt es besonders zertifizierte Verträge, die so genannten Riester-Bausparverträge. Hier kann man von denselben Vorteilen profitieren wie beim der herkömmlichen Riester-Rente. So erhält man unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundzulage und eventuell auch Kinderzulagen und kann die Beiträge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.100 Euro steuerlich geltend machen. Diese Vorteile gelten auch in der anschließenden Darlehensphase, wo dann nicht die Sparbeiträge, sondern die Raten berücksichtigt werden.

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