Viele Kunden sind ihrer Bank treu. Teilweise liegt das auch daran, dass viele den Bankenwechsel scheuen. Bald aber sollen formelle Hürden leichter zu meistern sein, weil Banken dann beim innerdeutschen Kontowechsel Hilfe zu leisten müssen. „Bislang konnten die Banken und Sparkassen Hilfe beim Kontowechsel als freiwilligen Service anbieten. Ab dem 18. September 2016 sind Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden dabei zu unterstützen, wenn diese das wollen“, erklärt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Die bisherige Bank teilt dann dem neuen Geldinstitut alle nötigen Daten mit, damit der Zahlungsverkehr reibungslos weiterlaufen kann. „Die neue Bank muss dann zum Beispiel Personen und Unternehmen, die wiederkehrende Zahlungen an den Verbraucher erbringen, sowie Lastschriftempfänger über den Wechsel informieren“, so der Experte. Kosten für diese Kontowechselhilfe sind nur bei vorheriger Vereinbarung zulässig.
Um den Service zu nutzen, unterzeichnen die Wechselwilligen beim neuen Geldinstitut eine schriftliche Ermächtigung zur Kontowechselhilfe. „Die einmalig erklärte Ermächtigung verpflichtet beide Banken zur Kooperation,“ so Erk Schaarschmidt.