Wenn man einen erholsamen Wellness-Urlaub machen möchte und von dem Urlaubsort ein paar Bilder schießen will, sollte man laut der neuen Verordnung sehr stark aufpassen. Denn wer ungefragt von einem Hotel mit vielen anderen Gästen Bilder macht, der riskiert hohe Strafen. Besonders schlimm wird es, wenn auf den Bildern die fotografierten Leute nur halb bekleidet oder Kinder und Jugendliche darauf zu sehen sind. Denn hier versteht der Datenschutz bei einer unerlaubten Veröffentlichung keinen Spaß.
Darüber hinaus dürfen natürlich auch nicht einfach Textinhalte, die verletzend, beleidigend oder sonst rechtlich für Schwierigkeiten sorgen könnten, unter einem Bild gepostet werden. Wer also gerade Schluss gemacht hat und seinem Expartner eins auswischen möchte und prekäre Bilder postet, der kann im Grunde seinen Gehaltsscheck gleich an die Behörden geben.
Denn auch bei einem Rosenkrieg, egal wie schlimm und mies einen der Expartner behandelt hat, greift der Datenschutz. Intime Bilder dürfen also niemals an die Öffentlichkeit geraten und erst recht nicht mit hämischen Texten versehen werden. Wer dies trotzdem tut, der muss mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Oft ist in solchen Fällen auch eine strafrechtliche Relevanz zu beobachten.