Eine für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer äußerst interessante Möglichkeit zur Gehaltsaufbesserung sind Zusatzleistungen in Form von Sachzuwendungen. Denn der Chef muss dafür keine Sozialabgaben entrichten wie bei einer Gehaltserhöhung und der Mitarbeiter zahlt dadurch keinen Cent zusätzliche Steuern. Hier einige ganz legalen Tricks.
Die Betreuung von Kindern bis zum schulpflichtigen Alter von sechs Jahren entlastet Arbeitnehmer nach Auskunft von ARAG-Experten am meisten. Auch für den Chef ist es mehr als eine Geste der sozialen Verantwortung, wenn er sich um den Nachwuchs seiner Mitarbeiter kümmert: Bezuschusst der Arbeitgeber die Tagesmutter oder die Kosten für den Kindergarten mit beispielsweise 150 Euro, gibt es keine Abzüge von dieser Summe. Bei einer Gehaltserhöhung hingegen blieben dem Arbeitnehmer nach Abzug aller Steuern im Schnitt lediglich rund 70 Euro mehr im Portemonnaie. Voraussetzung für den Zuschuss oder gar die Übernahme aller Kosten für die auswärtige Kinderbetreuung ist allerdings, dass der Nachwuchs zu Hause nicht von Angehörigen betreut werden kann.
Viele Firmen bezuschussen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und zahlen ein Jobticket. Die steuerfreie Grenze liegt hier bei 44 Euro im Monat. Auch bei anderen Sachbezügen wie etwa Tankgutscheinen, Zuschüssen zu Stromkosten, Friseurbesuchen oder Warenkäufen gilt: Übersteigt die Sachleistung 44 Euro im Monat, muss der Chef diese Ausgabe pauschal mit 15 Prozent versteuern. Je nach Branche können die Extras auch exotisch werden: So bieten einige Reiseanbieter ihren Mitarbeitern beispielsweise Kreuzfahrten-Zuschüsse, prozentuale Ermäßigungen auf eigene Reiseprodukte oder Reisegutscheine. Unbegrenzt hoch darf der Zuschuss sein, wenn es um Hard- und Software für das Home Office geht: Ist die Firma der Eigentümer oder Leasing-Mieter, darf der Mitarbeiter die vom Chef gestellten Geräte zu Hause auch privat nutzen.
Da ein kranker Arbeitnehmer niemandem nützt, sind Arbeitgeber auch gut beraten, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren. Gängig sind hier Erholungsbeihilfen für eine Kur – bis zu 600 Euro sind hierfür steuerfrei – oder die finanzielle Unterstützung bei Kursen und Trainings, die der Gesundheit dienen. Auch für Wirbelsäulenübungen, Anti-Stress- oder Burnout-Trainings und Nichtraucherkurse darf der Chef abgabefrei 500 Euro pro Mitarbeiter jährlich beisteuern. Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitness-Studios aber müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.
Viele Unternehmen bieten außerdem eine betriebliche Rentenvorsorge an, die sich für Arbeitnehmer als Zusatzleistung lohnen kann. Dafür kann er in der Regel bis zu vier Prozent des Gehalts für die Altersvorsorge aufwenden, die steuer- und sozialabgabenbefreit sind. Dieses Modell lohnt sich vor allem dann, wenn der Chef einen Betrag dazugibt und damit selbst auch Steuern und Sozialabgaben spart.