Die Corona-Pandemie führte nicht nur zu enormen wirtschaftlichen Einbußen. Sie ließ auch bei manchem Versicherer blanke Panik aufkommen. Unter anderem wandten sich zahllose Hoteliers und Gastwirte an ihre Versicherung, um Entschädigungen für den Umsatzausfall im laufenden Jahr zu verlangen. Davon war auch die Allianz betroffen, die in vielen Fällen aber nicht zahlen wollte. Stattdessen wurde damit argumentiert, dass der spezielle Fall einer Pandemie in der Police nicht abgedeckt sei. Der Streit ging vor Gericht und es deutet sich an, dass die betroffenen Betriebe Recht bekommen könnten.
Das lässt die Anleger zittern
Vor dem Landgericht München wird derzeit ein solcher Fall verhandelt, an dem die Allianz direkt beteiligt ist. Das berichtete das „Handelsblatt“. Zu einem Urteil kam es bisher zwar noch nicht. Die Vorsitzende Richterin Laufenberg ließ aber bereits verlauten, dass sie im vorliegenden Fall nichts sehe, „was dem Anspruch der Klägerin entgegensteht“. Das lässt ganz klar vermuten, dass der Versicherer in diesem Fall unterliegen könnte und dann zur Zahlung verpflichtet wird. Dieser eine Fall ist zwar alles andere als existenzbedrohend. Er könnte aber Nachahmer auf den Plan rufen.
Die Allianz-Aktie reagiert negativ
Auch den Anlegern ist klar, dass ein Präzedenzfall mit einem langen Rattenschwanz daherkommen könnte. Sollten die Gerichte Versicherungen zur Zahlung von Umsatzausfällen in die Pflicht nehmen, so könnten Nachzahlungen in Höhe von Millionen, wenn nicht gar Milliarden anfallen. Vor dem Hintergrund solcher Aussichten haben die Aktionäre sich schon mal in Stellung gebracht. In den vergangenen Tagen ging es mit der Allianz-Aktie spürbar in Richtung Süden. Am Freitag fielen die Verluste mit 0,75 Prozent zwar noch vergleichsweise glimpflich aus. Das könnte sich aber schlagartig ändern, sobald das erste rechtskräftige Urteil kommt, welches zu Ungunsten des Versicherers entschieden wird.
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