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Was ist eine Abschreibung?
Die Abschreibung ist in erster Linie ein Begriff aus dem Rechnungswesen und beschreibt dort die so genannte wertmäßige Erfassung einer Wertminderung im Zeitablauf und deren steuerliche, buchhalterische und buchungstechnische Verrechnung. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Wertminderungen von Gegenständen des Umlaufvermögens und des Anlagevermögens, wobei es sich um Fahrzeuge oder Büroeinrichtungen ebenso handeln kann, wie um Immobilien.
Der Gegensatz der Abschreibung ist die Zuschreibung. Zu dem besteht grundsätzlich eine Abschreibungspflicht gemäß dem § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB (zumindest in Bezug auf die deutsche Rechtsprechung). In anderen Ländern können abweichende Regeln vorliegen und müssen dann natürlich fallweise beachtet werden.