Aufgepasst! Aufgrund der aktuellen äußerst niedrigen Zinssituation lösen sich immer mehr Versicherungsnehmer von den unrentablen Verträgen ihrer Lebensversicherung. Warum ist gerade der Widerruf der so lukrativ? Und gibt es einen Unterschied, ob mein Vertrag als Policen- oder Antragsmodell abgeschlossen wurde?
Wie unterscheiden sich die beiden Modelle voneinander?
Alle Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, unterliegen in der Regel entweder dem Policenmodell oder dem Antragsmodell.
Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Modelle liegt in der Zustellung der Versicherungsunterlagen. Nach dem Policenmodell wurden die Unterlagen erst mit der Versicherungspolice verschickt. Beim Antragsmodell aber erhielt man sie bereits mit dem Antrag.
Was bedeutet das für den Widerruf?
Der Widerruf der Lebensversicherung ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen möglich. Die beiden Modelle weichen diesbezüglich nur unwesentlich voneinander ab. Sie haben auf jeden Fall ein gleichartiges Rücktrittsrecht.
Widerrufsjoker – Deswegen können Sie sich heute noch von Ihrem Vertrag lösen!
Die Zinsen für Lebensversicherungen sind aktuell so niedrig wie noch nie. Wollen Sie sich von Ihrem derzeitigen Vertrag lösen, empfehlen wir Ihnen: Ziehen Sie den Widerrufsjoker!
Lassen Sie dafür Ihre Widerrufsbelehrung überprüfen. In vielen Fällen enthält diese falsche Klauseln und ist somit fehlerhaft. Das hat zur Folge, dass die reguläre Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Sie können somit noch Jahre nach Abschluss des Vertrages aus der Lebensversicherung aussteigen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular.